Forschungszulage für den Softwaresektor
Steuervorteile für Innovationen im Softwarebereich
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung in Deutschland, die Unternehmen unterstützt, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Diese Förderung ist besonders relevant für den Softwaresektor, da sie Entwicklungsprojekte mit innovativen Technologien und Softwareinnovation unterstützt.
Softwareprojekte können durch die Forschungszulage gefördert werden, wenn sie ein neuartiges technisches Ziel verfolgen, mit technischen Unsicherheiten verbunden sind und nach einem systematischen Entwicklungsplan durchgeführt werden.
Die routinemäßige Implementierung bekannter Funktionen, die Konfiguration von Standardsoftware oder die reine Digitalisierung bestehender Prozesse reichen in der Regel nicht aus.
Forschungszulage für Softwareunternehmen: Voraussetzungen, Beispiele und Beratung
Softwareunternehmen stehen je nach Anwendungsbereich – etwa Automotive, Luftfahrt, Gesundheitswesen oder IoT – vor unterschiedlichen technischen Herausforderungen.
Mit der Forschungszulage können Unternehmen ihre Innovationskraft fördern und Unterstützung für kostenintensive F&E-Investitionen erhalten.
Die Forschungszulage beantragen
In zwei Schritten von der Prüfung bis zur Förderung
Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt: Zunächst prüft die BSFZ, ob das Vorhaben die F&E-Kriterien erfüllt. Nach Erhalt der Bescheinigung wird beim Finanzamt die Zulage für die entstandenen förderfähigen Aufwendungen beantragt. Eine lückenlose Projektdokumentation ist dabei entscheidend.
Was bietet die Forschungszulage finanziell?
Vor allem für Personalaufwendungen, die für Ihr entwickelndes und/oder forschendes Team anfallen, können bis zu 35 % der Löhne und Gehälter inklusive Sozialversicherungsbeiträge auf Ihre Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet werden. Dazu kommen die Bezuschussung von in Auftrag gegebener Forschung und Entwicklung, Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie die Förderung von Eigenleistungen von (Mit-) Unternehmern. Für Vorhaben ab 2026 werden Gemein-und Betriebskosten pauschal in Höhe von 20 % der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt.
Ihr Full-Service-Partner für die Forschungszulage
Technische Expertise, persönliche Begleitung und erfolgsabhängige Vergütung aus einer Hand.
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Venderion bietet Ihnen als Full-Service-Partner mit umfassender technischer Expertise Unterstützung entlang des gesamten Antragsprozesses, sodass Sie sich auf Ihre innovativen Projekte konzentrieren können.
Full-Service Unterstützung
Von der Antragstellung bis zur Genehmigung und Auszahlung – Venderion begleitet Sie in jedem Schritt des Prozesses.
Expertise in Software und Hardware
Wir verfügen über tiefgehendes Wissen in der Softwareentwicklung, auch in Kombination mit Hardware, und sind daher Ihr idealer Partner für die Forschungszulage.
Risikofrei – No Cure, No Pay
Sie zahlen nur bei einer erfolgreichen Antragstellung, sodass Sie ohne finanzielles Risiko von unseren Dienstleistungen profitieren können.
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Wie können wir Ihnen helfen?
Könnten Ihre Projekte förderfähig sein? Kontaktieren Sie uns persönlich und unverbindlich. Gemeinsam bewerten wir Ihre Möglichkeiten und ermitteln den für Sie optimalen Weg zur Forschungszulage. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht mithilfe des Kontaktformulars oder rufen Sie uns direkt an.
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Im Büro: +49 (0)21 31 526 83 31