Das Antragsverfahren

Der Antragsprozess und was Sie beachten müssen

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei separaten Schritten und über zwei Instanzen.

Von Trägerseite gibt es bestimmte Zeitrahmen und Formvorgaben für die Antragstellung und Projektdokumentation, die zu beachten sind. Eine effiziente Prozessgestaltung auf Ihrer Seite hilft, vermeidbare Verzögerungen zu vermeiden, Ressourcen zu sparen und ein Höchstmaß an Planbarkeit zu gewährleisten.

Die Forschungszulage in zwei Schritten

Die Beantragung der Forschungszulage vollzieht sich in zwei gesonderten Schritten und über zwei Instanzen.

Definition Ihres Projektes als F&E Vorhaben

Dokumentation der förderfähigen Projektaufwendungen

Anrechnung des Förderbetrages als Steuerrückerstattung

Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Antrag auf
Forschungszulage über Ihr Finanzamt

SCHRITT 1

Antrag auf Bescheinigung der Förderfähigkeit

Bescheinigung des F&E-Vorhabens

Die Feststellung, ob Ihr Projekt als förderfähiges F&E-Vorhaben gemäß §2 FzulG anerkannt wird, erfolgt nach Registrierung und Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Die Antragstellung umfasst die detaillierte Darlegung der Natur Ihres Vorhabens. Nach Prüfung des Antrags und Einreichung eventuell erforderlicher zusätzlicher Nachweise erstellt die Bescheinigungsstelle innerhalb von etwa drei Monaten den benötigten Bescheid, basierend auf der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV). Der zeitliche Rahmen kann je nach Auftragslage variieren.

Mehrere und mehrjährige Projekte

Mehrere Projekte erfordern jeweils gesonderte Prüfungen ihrer Fördertauglichkeit durch die Bescheinigungsstelle. Mehrjährige Projekte sollten im Antrag zusammengefasst werden.

Beurteilungsgrundlagen

Die Beurteilung orientiert sich an den gängigen F&E-Kriterien im Rahmen des „Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“.

Keine individuelle Beratung

Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigungsstelle keine individuelle Beratung anbietet.

Durch eine sorgfältige Vorbereitung und präzise Antragstellung können Sie den Prozess der Bescheinigung effizient gestalten und die Fördermöglichkeiten optimal nutzen.

SCHRITT 2

Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage

Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt

Nach Erhalt des Bescheides durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) kann die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Das Finanzamt legt auf Basis der eingereichten Projektdokumentation die Bemessungsgrundlage der Forschungsförderung fest.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

• Dokumentation: Es ist wichtig, eine lückenlose Aufzeichnung der Arbeitszeiten und Leistungen beteiligter Personen sowie der getätigten Aufträge zu erstellen und aufzubereiten.

• Auszahlung der Förderung: Die Auszahlung der Förderung erfolgt als steuerliche Diskontierung oder Erstattung rückwirkend für das vorangegangene Wirtschaftsjahr.

• Antragszeitpunkt: Der Antrag beim Finanzamt kann nicht vor Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden. In der Regel ist dies frühestens ab dem 1. Januar des Folgejahres möglich, nachdem die förderfähigen Aufwendungen angefallen sind.

Mögliche Nachprüfungen: 

Das Antragsvolumen wird mehr. Wenig überraschend kommt es unterdessen immer häufiger dazu, dass das Finanzamt nachträgliche Nachweise und Kurzberichte zum Projektverlauf anfordert – Bei Antragstellung auf Festsetzung und danach. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollten Sie schon vor der Antragstellung sicherstellen, dass alle Dokumentationspflichten lückenlos erfüllt werden können.
Erfahren Sie hier mehr über die Anforderungen und wie Sie sich optimal absichern!


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