Das Antragsverfahren

Der Antragsprozess und was Sie beachten müssen

Die Beantragung der Forschungszulage vollzieht sich in zwei gesonderten Schritten und über zwei Instanzen.

Von Trägerseite ergeben sich dabei gewisse Zeitvarianzen und Formvorgaben für Antragstellung und Projektdokumentation, die es zu beachten gibt. Eine möglichst effiziente Prozessgestaltung auf Antragstellerseite erspart Ihnen vermeidbare Verzögerungen, Ressourcen und gewährleistet ein Maximum an Planbarkeit.  

SCHRITT 1

Antrag zur Bescheinigung zum Nachweis der Forschungstätigkeit

Zunächst wird die Feststellung des zu fördernden Projektes als F&E-Vorhaben gemäß Definition (§2 FzulG) vorausgesetzt. Dies erfolgt nach Registrierung und auf Antrag durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle beinhaltet die detaillierte Darlegung der Natur des jeweiligen Vorhabens. Nach Antragsprüfung und Einreichung etwaiger zusätzlicher Nachweise erstellt diese innerhalb von etwa drei Monaten den für den weiteren Prozess benötigten Bescheid auf Basis der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV). Der zeitliche Rahmen dafür kann je nach Auftragslage variieren.

Mehrere Projekte erfordern dabei jeweils gesonderte Prüfungen ihrer Fördertauglichkeit durch die Bescheinigungsstelle, während mehrjährige Projekte im Antrag zusammenzuführen sind.

Die angewandten Beurteilungsgrundlagen orientieren sich an den oben beschriebenen gängigen F&E-Kriterien im Rahmen des „Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“.

Eine individuelle Beratung durch die Bescheinigungsstelle wird nicht angeboten.

SCHRITT 2

Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt

Nach Erhalt des Bescheides durch die BSFZ kann die Beantragung der Forschungszulage beim respektiv zuständigen Finanzamt erfolgen. Dieses legt basierend auf der eingereichten Projektdokumentation die Bemessungsgrundlage der Forschungsförderung fest. Daher ist es essentiell, eine lückenlose Aufzeichnung von Arbeitszeiten und Leistungen beteiligter Personen, sowie getätigten Aufträgen zu erstellen und aufzubereiten. 

Letztendlich erfolgt dann die Auszahlung der Förderung als entsprechende steuerliche Diskontierung oder Erstattung rückwirkend für das vorangegangene Wirtschaftsjahr. 

Es ist nicht möglich, den Antrag beim Finanzamt vor Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen. In der Regel kann dies daher frühestens ab 1. Januar des Folgejahres erfolgen, nachdem die förderfähigen Aufwendungen angefallen sind. 


Der Antragsprozess und seine Hürden

Antrag - Forschungszulage

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Könnten Ihre Projekte für eine Förderung infrage kommen? Kontaktieren Sie uns persönlich und unverbindlich. Wir evaluieren gemeinsam Ihre Möglichkeiten auf dem Weg zum individuell effektivsten Weg zur Forschungszulage. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht mithilfe des Kontaktformulars oder rufen Sie uns direkt an.  

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