Die Forschungszulage

Sind Ihre Projekte förderfähig?

Im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ( Forschungszulagengesetz – FzulG; BGBI. I S. 2763) werden seit 1. Januar 2020 Tätigkeiten der Forschung & Entwicklung (Research & Development – R&D) verschiedenster Art zusätzlich staatlich gefördert. Im Bestreben, den Investitionsstandort Deutschland weiter zu fördern, erweitert die Forschungszulage die bestehenden Möglichkeiten der Projektförderung.

Förderfähige Projekte speziell in der Soft- und Hardwareentwicklung

  • Sie entwickeln innovative Datenverwaltungssoftware, Kommunikationssoftware, Betriebssysteme, Programmiertools oder -sprachen?
  • Sie arbeiten an neuartigen Algorithmen und theoretischen wissenschaftlichen Erkenntnissen?
  • Sie beschäftigen sich mit Internettechnologien, innovativen Interfaces oder deren Weiterentwicklung?
  • Sie versuchen durch experimentelle Erforschung von Technologien im Bereich von Soft- und Hardware Wissenslücken zu füllen?
  • Sie entwickeln Produkte, die Innovation im Bereich von Datenerfassung, -verarbeitung, -darstellung und -schutz schaffen sollen?
  • Sie erstellen spezialiserte Tools und Anwendungssoftware für Bildbearbeitung, Sensorik, Robotik, künstliche Intelligenz oder andere Einsatzbereiche?


…dann lohnt sich ein genauerer Blick und eine Evaluation Ihrer Fördermöglichkeiten!


Codieren - forschung und entwicklung

Für welche Unternehmen ist die Forschungszulage interessant?

Grundsätzlich sind sämtliche in Deutschland einkommens- und körperschaftssteuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe und Gewinnlage zur Förderung berechtigt, sofern betreffende Projekte die vorausgesetzten Merkmale erfüllen. Kleinen und mittleren Unternehmen wird jedoch besonderer Vorrang im Antragsverfahren zuteil, während sowohl Kleinst- , als auch Großunternehmen ebenso zur Antragstellung und Förderung berechtigt sind.

Forschung und Entwicklung

Welche Tätigkeiten sind zur Förderung berechtigt?

Auf Grundlage der Definitionen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden Vorhaben der Forschung & Entwicklung gefördert, die in mindestens eine der Kategorien von Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung fallen. Ob diese in Form von Kooperationen, Auftragsverhältnissen oder in gänzlicher Eigenleistung erfolgt, spielt jedoch eine untergeordnete Rolle.

Antrag auf Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt

Welche Aufwendungen schließt die Forschungszulage ein?

Die konkreten Aufwendungen, die im Rahmen der Forschungszulage förderfähig sind, schließen vor allem anfallende Personalkosten ein. Dabei ist zwischen eigenbetrieblicher und in Auftrag gegebener Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu unterscheiden.




Antragverfahren Forschungszulage

Wie läuft Das Antragsverfahren ab?

Die Beantragung der Forschungszulage vollzieht sich in zwei gesonderten Schritten. Zunächst erfolgt eine Prüfung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, ob Ihr Vorhaben die Kriterien von F&E erfüllt. Erst im Anschluss an positive Bescheinigung erfolgt die Beantragung der eigentlichen Förderung über das Finanzamt.



Die Steuerliche Forschungsförderung für Deutschland

Vor allem um weiterhin im nationalen und internationalen Wettbewerb zu bestehen, müssen deutsche Unternehmen intensiv in Forschung & Entwicklung investieren. Diese Innovationsbereitschaft zeichnet den Wirtschaftsstandort Deutschland aus und macht ihn zu einem der bedeutendsten im globalen Vergleich. Ein wichtiger der Teil des Fundaments dafür ist die umfangreiche Förderlandschaft in der Bundesrepublik, die 2020 durch die Forschungszulage erweitert wurde. Zwischen den bestehenden Förderprogrammen und Initiativen klaffte bis dahin noch eine Lücke, die jetzt durch eine nie dagewesene steuerliche Förderung von F&E durch das Forschungszulagengesetz geschlossen wurde.

Durch die angestrebte Verbesserung der Bedingungen erwartet das Bundesfinanzministerium ein Ansteigen privater Investitionen in Forschung & Entwicklung. Im Mittel prognostiziert das BMF eine steuerliche Ausschüttung von circa 1,4 Milliarden Euro pro Jahr. Da das FzulG jedoch Rechtsanspruch für alle anspruchsberechtigten Unternehmen beinhaltet, besteht kein Ausschüttungslimit. Erfüllen Sie die Projektvorrausetzungen, Dokumentationsform und andere Vorgaben, erhalten Sie garantiert Förderung für Ihr Vorhaben.

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Ihr spezialisierter Partner für den gesamten Prozess der Forschungszulage in der Softwareentwicklung

Wie kein anderer verstehen unsere technischen Berater die Herausforderungen, vor denen Sie als Kunde stehen. Durch jahrelange Programmiererfahrung ist unser Expertenteam in der Lage, innovative Projekte in Ihrem Unternehmen zu erkennen und effizient zur Förderung zu bringen.

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