Die Forschungszulage
Sind Ihre Projekte förderfähig?
Seit dem 1. Januar 2020 bietet das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FzulG) eine zusätzliche staatliche Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (R&D) verschiedenster Art. Diese Forschungszulage zielt darauf ab, Deutschland als attraktiven Investitionsstandort weiter zu stärken und ergänzt die bereits bestehenden Projektförderungsmöglichkeiten.
Für wen ist die Forschungszulage interessant?
#Unternehmen
Grundsätzlich sind sämtliche in Deutschland einkommens- und körperschaftssteuerpflichtigen Unternehmen förderungsberechtigt, unabhängig von Größe und Gewinnlage.
Allerdings müssen die betreffenden Projekte die vorausgesetzten Merkmale erfüllen. Kleine und mittlere Unternehmen haben im Antragsverfahren besonderen Vorrang, aber auch Kleinst- und Großunternehmen sind zur Antragstellung
und Förderung berechtigt.
Welche Tätigkeiten sind förderfähig?
#FuE
Laut der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die in mindestens eine der folgenden Kategorien fallen:
• Grundlagenforschung
• Industrielle Forschung
• Experimentelle Entwicklung
Dabei ist es unerheblich, ob die Projekte in Kooperation, als Auftragsarbeit oder in Eigenleistung durchgeführt werden.
Welche Aufwendungen schließt die Forschungszulage ein?
#Kosten und Ausgaben
Die konkreten Aufwendungen schließen vor allem anfallende Personalkosten ein. Dabei ist zwischen eigenbetrieblicher und in Auftrag gegebener Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu unterscheiden.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
#Schritte zum Erfolg
Die Beantragung der Forschungszulage passiert in zwei Schritten:
1. Prüfung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), ob Ihr Vorhaben die Kriterien von F&E erfüllt.
2. Beantragung der eigentlichen Förderung über das Finanzamt (im Falle einer positiven Bescheinigung durch BSFZ).
Förderfähige Projekte speziell in der Soft- und Hardwareentwicklung
…dann lohnt sich ein genauerer Blick und eine Evaluation Ihrer Fördermöglichkeiten!
Die Steuerliche Forschungsförderung für Deutschland
Um im nationalen und internationalen Wettbewerb erfolgreich zu bleiben, müssen deutsche Unternehmen intensiv in Forschung und Entwicklung investieren. Diese Innovationsbereitschaft stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland und macht ihn weltweit bedeutend. Ein zentraler Baustein dafür ist die umfangreiche Förderlandschaft der Bundesrepublik, die 2020 durch die Forschungszulage erweitert wurde. Diese neue steuerliche Förderung schließt die bisherige Lücke zwischen den bestehenden Förderprogrammen und bietet eine einzigartige Unterstützung für F&E durch das Forschungszulagengesetz.
Das Bundesfinanzministerium erwartet, dass die verbesserten Bedingungen zu einem Anstieg privater Investitionen in Forschung und Entwicklung führen. Da das Forschungszulagengesetz (FzulG) jedoch einen Rechtsanspruch für alle berechtigten Unternehmen bietet, gibt es kein Ausschüttungslimit. Erfüllen Sie die Projektvoraussetzungen, Dokumentationsanforderungen und andere Vorgaben, erhalten Sie garantiert eine Förderung für Ihr Vorhaben.
Venderion GmbH
Ihr spezialisierter Partner für den gesamten Prozess der Forschungszulage
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Wie kein anderer verstehen unsere technischen Berater die Herausforderungen, vor denen Sie als Kunde stehen. Durch jahrelange Programmiererfahrung ist unser Expertenteam in der Lage, innovative Projekte in Ihrem Unternehmen zu erkennen und effizient zur Förderung zu bringen.
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