Forschungszulage für F&E-Projekte

Sie haben sich entschieden, die Forschungszulage zu beantragen. Mit positiver Erwartung und möglicherweise in Zusammenarbeit mit einem Berater haben Sie den FZ-Antrag eingereicht. Doch nun haben Sie von der Bescheinigungsstelle eine Nachforderung oder einen negativen Bescheid von der Bescheinigungsstelle erhalten! Welche Schritte sollten Sie jetzt unternehmen und wie können Sie am besten vorgehen?

F&E Aktivitäten müssen identifiziert und angemessen beschrieben werden

Um einen qualitativ hochwertigen FZ-Antrag sowie eine fundierte Antwort auf eine Nachforderung der BSFZ zu erstellen, ist die Einbindung der richtigen Personen unerlässlich. Besonders wertvoll sind die Beiträge der technischen Experten in Ihrem Unternehmen. Oft ist unklar, welche Projekte, Aktivitäten oder Teilbereiche eines Projekts unter die Forschungszulage fallen. Durch die Perspektive von Fachleuten erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen erheblich.

Ihr Antrag sollte klar aufzeigen, was innovativ und neu ist, die damit verbundenen Risiken darstellen und den Plan zur Durchführung beschreiben. Da der Antrag eine begrenzte Anzahl von Zeichen zulässt, ist es wichtig, ihn so prägnant wie möglich zu formulieren. Eine gute Umsetzung gelingt am besten mit Fachleuten, die in Ihrem Bereich technisch versiert sind und die wesentlichen Aspekte des F&E-Projekts, der Arbeitspakete und Aktivitäten erfassen.

Mit diesen Schritten können Sie die Erfolgsaussichten Ihres Antrags deutlich verbessern und optimal von der Forschungszulage profitieren.

Nachforderung erhalten – Was nun?

Wenn Sie eine Nachforderung erhalten haben, lassen Sie sich davon nicht beunruhigen. Es bietet Ihnen die Gelegenheit, weitere Informationen zu liefern und Unklarheiten zu beseitigen. Eine gründliche Vorbereitung ist dabei entscheidend. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, um die Nachforderung sorgfältig zu beantworten. Auch Ihre Antwort auf die Nachforderung der BSFZ wird anhand der bewährten Kriterien bewertet:

  • Neuartigkeit
  • Originalität
  • Systematik
  • Unwägbarkeit
  • Reproduzierbarkeit

Falls die von der Bescheinigungsstelle gesetzte Frist zu knapp bemessen ist, haben Sie die Option, eine Fristverlängerung zu beantragen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihren Antrag zu stärken und Ihre Erfolgsaussichten zu verbessern.

Haben Sie einen negativen Bescheid erhalten?

Ein negativer Bescheid kann frustrierend sein, besonders wenn viel Zeit und Energie in den Antrag investiert wurden. Doch bevor Sie die Motivation verlieren, sollten Sie sich fragen: Wurde Ihr Projekt durch die „falsche“ technische Brille betrachtet oder entsprach die Ablehnung nachvollziehbaren Kriterien? Hat die Qualität der Antragstellung eine Rolle gespielt? Entsprach die Projektbeschreibung den Anforderungen und wurde eine gründliche Bestandsaufnahme vorgenommen?

Wichtige Überlegungen bei einer Ablehnung:
  • Selbsterarbeitung vs. Beratung:
    Haben Sie den Antrag selbst ausgearbeitet oder zusammen mit einem externen Berater? Prüfen Sie, ob der Berater über ausreichendes Wissen und Erfahrung in Ihrem Sektor verfügt.
  • Fachkompetenz des Beraters:
    Wie viele Referenzen hat der Berater in Ihrem Bereich? Es gibt viele Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Forschungszulage. Einige sind breit aufgestellt, andere spezialisiert auf bestimmte Branchen.
Strategische Optionen nach einer Ablehnung:
  • Widerspruch einlegen:
    Überlegen Sie, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Die Bescheinigungsstelle hat Ihren Antrag sorgfältig geprüft und die Ablehnungsgründe klar dargelegt.
  • Neubewertung Ihrer F&E-Aktivitäten:
    Gehen Sie zurück ans Reißbrett und betrachten Sie Ihre F&E-Aktivitäten durch eine neue, technische Brille.


Lassen Sie uns  gemeinsam herausfinden, wie wir Ihre Erfahrungen mit der Forschungszulage doch noch positiv gestalten können!

Wie können wir Ihnen helfen?

Könnten Ihre Projekte förderfähig sein?
Kontaktieren Sie uns persönlich und unverbindlich. Gemeinsam evaluieren wir Ihre Chancen und finden den optimalen Weg zur Forschungszulage. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.

Telefon

Im Büro: +49 (0)21 31 526 83 31

11630 4183 11007 10985 1795 2363