Die Voraussetzungen
Was Ihr Unternehmen mitbringen muss
Das Forschungszulagengesetz (FzulG) legt klare Kriterien für die Bescheinigung von F&E-Vorhaben fest. Für eine positive Rückmeldung von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist eine präzise Beschreibung Ihres Projekts essentiell.
Welche Tätigkeiten sind zur Förderung berechtigt?
Auf Grundlage der AGVO werden Vorhaben der Forschung & Entwicklung gefördert, die in eine der Kategorien von Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung fallen (§2 FzulG):
Grundlagenforschung
Experimentell, theoretisch und zielt auf das Schaffen neuen Grundlagenwissens ab, unter Abwesenheit vorrangiger kommerzieller Anwendungsmöglichkeiten.
Industrielle Forschung
Planmäßig, zur Schöpfung von neuem Know-How, im Bestreben der Kreation neuartiger Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oder derer Fortentwicklung. Das schließt auch die Entwicklung von Prototypen und Teilen komplexer Systeme ein.
Experimentelle Entwicklung
Erwerb, Adaption und gegebenenfalls auch die Nutzung existenten Wissens und Know-Hows zur Neu- oder Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren.
Fällt Ihr Vorhaben in eine dieser Kategorien und erfüllt die untenstehenden Kriterien, ist es unerheblich, ob es in Eigenregie, als Kooperationsprojekt oder als Auftragsforschung durchgeführt wird. Beachten Sie jedoch, dass Auftragsforschung keine eigenbetriebliche und somit förderbare Forschung für den Auftragnehmer darstellt.
Kriterien für F&E
Im FzulG wird Forschung & Entwicklung (F&E) definiert als „schöpferische und systematische Arbeit zur Erweiterung des Wissenstandes (…) und zur Entwicklung neuer Anwendungen auf Basis des vorhandenen Wissens“.
Folgende Kriterien werden demnach zugrunde gelegt und geprüft:
Neuartigkeit
Erfüllt
Der Stand der Technik war nicht ausreichend, um das Vorhaben in der geplanten Form umzusetzen.
Zwar existieren einzelne technische Ansätze, jedoch war keine bestehende Lösung verfügbar, die die spezifischen Anforderungen des Projekts vollständig erfüllen konnte.
Die Umsetzung erforderte daher eigene Entwicklungsleistungen, konzeptionelle Anpassungen sowie technische Neuentwicklungen, um die angestrebte Funktionalität zu realisieren.
Nicht erfüllt
Das Produkt wurde eigenständig entwickelt und ist in dieser konkreten Ausprägung derzeit nicht am Markt verfügbar.
Die technische Umsetzung basierte jedoch vollständig auf dem bestehenden Stand der Technik. Es waren keine neuen technischen Erkenntnisse oder methodischen Entwicklungen erforderlich, um das Vorhaben zu realisieren.
Fazit
Es ist nicht entscheident ob es das Produkt „so noch nicht am Markt“ gibt, sondern das für die angestrebte Lösung keine hinreichende technische Referenz oder bestehende Umsetzungsgrundlage verfügbar war. Das Projekt ging über den bekannten Stand der Technik hinaus und erforderte eigenständige konzeptionelle und technische Entwicklungen.
Der Weg wird gefördert, nicht unbedingt das Ziel
Unwägbarkeit
Erfüllt
Unwägbarkeit – aus der Neuartigkeit resultierend!
Die technische Unwägbarkeit ergab sich unmittelbar aus der Neuartigkeit des Vorhabens.
Da keine bestehende Lösung oder konkrete technische Anleitung als Referenz herangezogen werden konnte, war unklar, ob und wie die definierten technischen Ziele erreichbar sind.
Nicht erfüllt
Keine Unwägbarkeit liegt vor bei wirtschaftlichen Risiken (Markt, Nutzer, Finanzierung), organisatorischen Unsicherheiten (Zeit, Personal, Ressourcen), rechtlichen Fragestellungen (Datenschutz, Zulassung) oder routinemäßiger Umsetzung bekannter Technologien.
Fazit
Aus dieser Neuartigkeit resultierte eine technologische Ungewissheit hinsichtlich der konkreten Realisierbarkeit der definierten technischen Ziele.
Zentrale Fragestellungen mussten experimentell geklärt und iterativ validiert werden; die Zielerreichung war zu Projektbeginn nicht.
Planmäßigkeit
Erfüllt
Das Vorhaben wurde systematisch geplant und anhand klar definierter, aufeinander aufbauender Arbeitsschritte durchgeführt.
Die Entwicklung erfolgte entlang eines strukturierten Projektplans mit definierten Zielsetzungen, Meilensteinen und methodischem Vorgehen. Ergebnisse wurden dokumentiert, bewertet und dienten als Grundlage für nachfolgende Entwicklungsschritte.
Auch aufgetretene Fehlversuche oder notwendige Anpassungen erfolgten innerhalb dieses geplanten methodischen Rahmens und wurden systematisch ausgewertet.
Nicht erfüllt
Es hat alles planmäßig funktioniert
Fazit
Die Umsetzung erfolgte systematisch und methodisch geplant. Das Vorhaben wurde anhand klar strukturierter, aufeinander aufbauender Arbeitsschritte durchgeführt.
Ergebnisse wurden dokumentiert, bewertet und als Grundlage für weitere Entwicklungsschritte genutzt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Könnten Ihre Projekte für eine Förderung infrage kommen? Kontaktieren Sie uns persönlich und unverbindlich. Wir evaluieren gemeinsam Ihre Möglichkeiten auf dem Weg zum individuell effektivsten Weg zur Forschungszulage. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht mithilfe des Kontaktformulars oder rufen Sie uns direkt an.
Anruf
Im Büro: +49 (0)21 31 526 83 31