Die Voraussetzungen
Was Ihr Unternehmen mitbringt
Im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FzulG) werden Vorrausetzungen zum Erhalt der Bescheinigung des Vorliegens eines F&E-Vorhabens anhand gängiger Kriterien definiert. Um positive Rückmeldung der Bescheinigungstelle Forschungszulage zu erhalten, ist eine präzise Beschreibung Ihres Projekts essentiell.

Welche Tätigkeiten sind zur Förderung berechtigt?
Auf Grundlage der AGVO-Definitionen werden Vorhaben der Forschung & Entwicklung gefördert, die in eine der Kategorien von Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung fallen (§2 FzulG) :
Grundlagenforschung
Experimentell, theoretisch und abzielend auf das Schaffen neuen Grundlagenwissens unter Abwesenheit vorrangiger kommerzieller Anwendungsmöglichkeiten.
Industrielle Forschung
Planmäßig, zur Schöpfung von neuem Know-How, im Bestreben der Kreation neuartiger Produkte, Dienstleistungen und Verfahren bzw. der Fortentwicklung dieser. Dies schließt auch die Entwicklung von Prototypen und Teilen komplexer Systeme ein.
Experimentelle Entwicklung
Erwerb, Adaption und jedwede Nutzung existenten Wissens und Know-Hows zur Neu- oder Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren.
Fällt ihr Vorhaben in eine dieser Kategorien und erfüllt untenstehende Kriterien, spielt es keine Rolle, ob dieses in Eigenregie, als Kooperationsprojekt oder in Form von Auftragsforschung durchgeführt wird. Zu beachten ist, dass letztere jedoch keine eigenbetriebliche und damit förderbare Forschung für den Auftragnehmer darstellt.

F&E Kriterien
Verankert im FzulG, wird F&E definiert als „schöpferische und systematische Arbeit zur Erweiterung des Wissenstandes (…) und zur Entwicklung neuer Anwendungen auf Basis des vorhandenen Wissens“.
Folgende Kriterien, orientiert an den bewährten F&E-Eigenschaften, werden demnach zugrunde gelegt und geprüft: