Innovationsmöglichkeiten mit der Forschungszulage

Forschungszulage

Grundsätzlich hat jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen Rechtsanspruch auf die steuerliche Förderung über die Forschungszulage, wenn es entsprechend förderfähige Forschung und Entwicklung auf eigenes Risiko und natürlich auf eigene Kosten betreibt – Vom Einzelunternehmer, über Startups und KMUs, bis hin zu Großunternehmen.

Finanzielle Vorteile

Als Zuschuss bzw. Erstattung können, unabhängig von Unternehmensgröße, abhängig vom Unternehmenstyp bis zu 35% entstandener Projektkosten zurückgeholt werden. Letztendlich förderbar sind mit internen Angestellten durchgeführte Projekte, in Auftrag gegebene (Teil-)Projekte, Kooperationsvorhaben mit einem oder mehreren Unternehmen oder Einrichtungen – Und das auch rückwirkend für Vorhaben, die seit 2020 stattgefunden haben.

Bis zu 3,5 Millionen Euro Forschungszulage pro Jahr

  • Personalaufwendungen für Ihr Team (eigenbetriebliche FuE oder in Kooperationsvorhaben)
  • Gezahlte Entgelte für Aufträge an Dritte
  • Herstellungs- und Anschaffungskosten

Qualifizieren sich Ihre Forschungsprojekte für die Forschungszulage?

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Förderfähige Projekte

Förderfähige FuE-Vorhaben können dabei nicht nur in der klassischen Grundlagenforschung, sondern auch in der industriellen Forschung oder experimentelle Entwicklung angesiedelt sein. Ein Vorhaben muss letztendlich Neuartigkeit aufweisen und vor allem schöpferisch orientiert, in seinem Ausgang ungewiss sowie mit Blick auf die resultierende Lösung replizierbar sein – Das möchten wir für Sie und Ihre Projekte prüfen.

Zufriedene Kunden

Wir unterstützen Innovationen

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