Zeitpunkt für die Beantragung
Wann ist ein guter Zeitpunkt, mit der Beantragung der Forschungszulage zu beginnen?
Mit Einführung der Forschungszulage 2020 hat die Bundesregierung einen neuen, innovativen Weg bereitet, um für die Durchführung innovativer F&E Projekte effizienter gefördert zu werden.
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen und Gesellschaften sind grundsätzlich zur Förderung durch die Forschungszulage berechtigt. Im Forschungszulagengesetz gilt das sowohl im Falle unbeschränkter als auch beschränkter Steuerplicht.
Anders als die meisten anderen Förderinitiativen besteht bei Erfüllung der Förderkriterien Rechtsanspruch auf Förderung und damit kein Wettbewerbsprinzip.
Wie sich der Antragsprozess zeitlich gestaltet
Für eine erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage ist es notwendig, zwei zeitlich getrennte Hürden zu nehmen. Nach Klärung der Förderfähigkeit Ihrer Projekte erfolgt die Bewerbung auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. In diesem ersten formalen Schritt des Antragsprozesses wird eine inhaltliche Bewertung Ihres Projektes durch die beteiligten Projektträger vorgenommen und festgelegt, ob Sie, zunächst ungeachtet des Umfangs Ihrer Projekte, zur Förderung berechtigt sind. Für diese erste, entscheidende Hürde wird eine Bearbeitungszeit von circa drei Monaten durch die Bescheinigungsstelle angegeben.
Erhalten Sie grünes Licht zur Förderung, erfolgt der eigentliche Antrag auf Forschungszulage bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Dieses legt die Höhe der Fördersumme auf Basis der tatsächlich im jeweiligen Jahr angefallenen Aufwendungen im Rahmen der Projekte mit positiver Bescheinigung fest.
Diese wird dann mit Ihrer nächsten anstehenden Steuererklärung wirksam. Daher liegt es auch ein wenig an Ihnen, wann eine Beantragung, unter Berücksichtigung der Vorlauf- und Bearbeitungszeiten am meisten Sinn macht.
Die beste Zeit für eine Bewerbung hängt von Ihnen ab
Einen idealen Zeitpunkt für den Start der Beantragung der Forschungszulage gibt es nicht. Das Programm kommt gänzlich ohne harte Fristen aus. Daher hängt der richtige Zeitpunkt der Einreichung von der Situation ab, in der sich Ihr Unternehmen befindet und an welchem Punkt Sie mit Ihren F&E Vorhaben stehen. Sie haben bereits ein Projekt laufen und möchten sicher sein, dass Ihre FuE-Aktivitäten qualifiziert sind? Dann ist es am besten, den Antrag so schnell wie möglich einzureichen.
Wenn Sie unsicher sind, ob das Projekt tatsächlich durchgeführt wird, können Sie einen Antrag genauso auch rückwirkend stellen und damit sicher gehen, dass Sie den Bewerbungsprozess nicht womöglich umsonst begonnen haben.
In dem Moment, wenn Sie in ein Projekt investieren und vom (möglichen) finanziellen Nutzen bei der nächstmöglich profitieren möchten, müssen Sie allerdings die Bearbeitungszeit für den ersten Schritt des Antragsverfahrens berücksichtigen. Stellen Sie sicher, dass der Antrag nicht weniger als drei Monate vor Abgabe Ihrer Steuererklärung eingereicht wird.
Da die potenzielle Fördersumme nicht gesondert ausgezahlt, sondern zum nächsten Zeitpunkt Ihrer Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer verrechnet wird, sollte ein Antrag möglichst deutlich im Vorfeld der Abgabe Ihrer Steuererklärung gestellt werden.
Übersteigt der Förderbetrag dann den noch zu zahlenden Steuerbetrag, wird die Forschungszulage bzw. die Differenz aus Steuerbetrag und Steuerermäßigung durch die Förderung ausgezahlt. Gerade für Start-Ups und solche Unternehmen, die intensiv in Forschung & Entwicklung investieren oder beispielsweise von der Coronakrise finanziell getroffen wurden, spielt das eine große Rolle und macht die Forschungszulage umso interessanter. Daher bietet sich in jedem Fall an, sich zumindest frühestmöglich mit der Forschungszulage zu beschäftigen.