Wie Softwareprojekte mit Fokus auf den Stand der Technik für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung beurteilt werden.

Was ist mit dem Begriff „Stand der Technik“ gemeint und warum ist er so wichtig?


Als Unternehmen, das sich auf Softwareentwicklung und die Forschungszulage (FZ) spezialisiert hat, werden wir in letzter Zeit zunehmend für eine “ Zweitmeinung“ konsultiert. Unternehmen, die uns kontaktieren, haben oftmals einen negativen Grundlagenbescheid der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (#BSFZ) erhalten und fragen uns, ob es sinnvoll ist, einen Widerspruch einzulegen oder einen neuen Versuch zu unternehmen.

Um abschätzen zu können, ob ein Softwareprojekt eine Chance auf Zulassung hat, ist es zunächst wichtig zu verstehen, wie die BSFZ Softwareprojekte bei der Bewertung für die FZ betrachtet. Dabei ist der „Stand der Technik“ ein Schlüsselbegriff. Wenn es um Softwareentwicklung geht, bezeichnet „Stand der Technik“ die Sammlung aller Dokumentation, Kenntnisse und Studien, die öffentlich verfügbar und auffindbar sind, über Technologien, Techniken, Methoden, Funktionsprinzipien und Implementierungen im Bereich der Informationstechnologie.

Und jetzt kommt der Kern (und die Grundlage vieler Frustration): Die BSFZ geht davon aus, dass von einem Softwareunternehmen erwartet werden kann, dass es, bevor es einen FZ-Antrag stellt, den für das Projekt relevanten Teil des „Stand der Technik“ sehr gut kennt. Die BSFZ betrachtet die Untersuchung des „Stand der Technik“ für ein geplantes Projekt grundsätzlich als normale und notwendige Arbeit für ein Softwareunternehmen (und daher als nicht förderfähig).

Einige wichtige Schlussfolgerungen aus dieser Bewertungsweise:

  • Die BSFZ lehnt ein Projekt ab, wenn sie der Meinung ist, dass der „Stand der Technik“ ausreichendes Wissen, Techniken, Methoden und Tools bietet, um das angestrebte Ziel mit “normaler“ Entwicklungsarbeit zu erreichen.
  • Eine mögliche Lernkurve oder technologische Umstellung, die ein Softwareunternehmen durchlaufen muss, ist kein Grund für die Gewährung einer Zulage. Es spielt für die BSFZ also keine Rolle, ob ein Softwareunternehmen sich neue Techniken/Wissen/Methoden für ein Projekt aneignen muss, solange diese als Teil des „Stand der Technik“ angesehen werden können.
  • Der „Stand der Technik“ ist bei der Bewertung des Kriteriums „Risiko“ genauso maßgeblich. Häufig genannte Unternehmensrisiken (wie Akzeptanz durch Kunden/Nutzer, Benutzeroberfläche, Entwicklungskosten, wirtschaftliche Machbarkeit) sind grundsätzlich nicht relevant. Aber auch technische Risiken sind aus Sicht der BSFZ nur dann tatsächlich ein Risiko, wenn der „Stand der Technik“ nicht ausreichend Anhaltspunkte bietet, um die Erfolgschancen einzuschätzen.
  • Nahezu alle Ablehnungen, die uns vorgelegt wurden, lassen sich auf die Haltung der BSFZ zum „Stand der Technik“ zurückführen. Einerseits oft explizit. Dann lesen Sie, dass der Gutachter der Ansicht ist, dass ausreichendes Wissen vorhanden ist, um das Ziel zu erreichen. Aber genauso oft auch implizit. Dann lesen Sie Texte wie:

„Aus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen kann ich nicht ableiten …“.

Dies bedeutet immer, dass der Gutachter versucht, den „Stand der Technik“ zu prüfen, aber die Informationen im Antrag (und/oder Nachforderung) bieten zu wenig technische Details, um dies beurteilen zu können.

Haben FZ-Anträge für Softwareentwicklung überhaupt Sinn?

Ja, sicherlich.

Es werden durchaus viele softwarebezogene Anträge bewilligt. Ein Unternehmen muss keineswegs Grundlagenforschung betreiben, um für die Forschungszulage in Frage zu kommen. Sie sollten jedoch verstehen, dass im Projekt mindestens etwas Besonderes herausgestellt werden muss, bei dem Kreativität, technische Unsicherheit und Abweichungen von dem, was viele vergleichbare Softwareunternehmen tun, eine Rolle spielen. Ein Antrag auf Forschungszulage muss eine explizite Begründung dafür enthalten, wie der „Stand der Technik“ herausgefordert wird und warum es unsicher ist, dass das Ziel des Projektes erreicht wird. Anstatt viel Energie darauf zu verwenden, Ihr Projekt so umfassend wie möglich zu beschreiben, sollten Sie sich zunächst auf Folgendes beschränken:

  1. Wählen Sie Teile des Projekts aus, bei denen Sie selbst der Meinung sind, dass etwas Besonderes passiert. Das bedeutet etwas, was Sie nicht schnell bei anderen Softwareunternehmen finden werden.
  2. Versuchen Sie, in Ihren eigenen Worten zu beschreiben, wie Sie den „Stand der Technik“ in Bezug auf diesen besonderen Teil sehen.
  3. Begrenzen Sie das, was entwickelt wird, im Vergleich zu dem beschriebenen „Stand der Technik“, und versuchen Sie zu begründen, wie es im Projekt herausgefordert wird und warum das schwierig ist.


Auf diese Weise entsteht der notwendige Inhalt für die Forschungszulage. Zunächst, um zu beurteilen, ob Sie überhaupt ein erfolgversprechendes Projekt haben. Wenn etwas Plausibles entsteht, haben Sie Inhalte, die Sie direkt für einen FZ-Antrag verwenden können. Wenn es Ihnen auf keine Weise gelingt, auf diese Weise etwas Glaubwürdiges zu beschreiben, können Sie davon ausgehen, dass es keinen Sinn macht, die Forschungszulage für das vorliegende Projekt zu beantragen.

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Seit 2009 unterstützt Venderion erfolgreich niederländische Softwareunternehmen bei der Beantragung der WBSO-Subvention. Im Jahr 2020 führte Deutschland mit der Forschungszulage eine neue steuerliche Förderung für Innovationen ein. Venderion hat sein Fachwissen sofort genutzt, um auch deutsche Unternehmen dabei zu unterstützen, diese Regelung optimal zu nutzen. Ob in den Niederlanden oder in Deutschland – Venderion steht bereit, um Unternehmen bei der Verwirklichung ihrer Innovationsziele zu begleiten.

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