Forschungszulagerechner

Berechnen Sie Ihre potenzielle Forschungszulage mit unserem einfachen Tool

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten für die Förderung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte seit 2022 aus und finden Sie mit unserem Forschungszulage-Rechner heraus, was finanziell für Sie drin ist.

Mit dem Rechner können Sie eine schnelle und einfache Schätzung für geplante Projekte vornehmen oder bisher bzw. in den vergangenen drei Jahren angefallene Projektkosten in eine potenzielle Fördersumme umrechnen, und damit eben nachsehen, wie hoch Ihre Forschungszulage für Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte sein könnte.

Geben Sie die Daten Ihres Projekts ein und lassen Sie unseren Rechner den Rest erledigen. Finden Sie in ein paar Minuten heraus, wie viel Unterstützung Sie erhalten können und (noch viel wichtiger): starten Sie einen Antragsprozess für Ihre Projekte!

Jetzt Ihre Forschungszulage berechnen!


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Innovationsmöglichkeiten mit der Forschungszulage

Forschungszulage

Grundsätzlich hat jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen Rechtsanspruch auf die steuerliche Förderung über die Forschungszulage, wenn es entsprechend förderfähige Forschung und Entwicklung auf eigenes Risiko und natürlich auf eigene Kosten betreibt – Vom Einzelunternehmer, über Startups und KMUs, bis hin zu Großunternehmen.

Finanzielle Vorteile

Als Zuschuss bzw. Erstattung können, unabhängig von Unternehmensgröße, 25% entstandener Projektkosten zurückgeholt werden. Letztendlich förderbar sind mit internen Angestellten durchgeführte Projekte, in Auftrag gegebene (Teil-)Projekte, Kooperationsvorhaben mit einem oder mehreren Unternehmen oder Einrichtungen – Und das auch rückwirkend für Vorhaben, die seit 2022 stattgefunden haben.

Für Vorhaben ab 2026 werden Gemein-und Betriebskosten pauschal in Höhe von 20 % der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt. Maßgeblich sind dabei 20 % der im jeweiligen Wirtschaftsjahr insgesamt angefallenen förderfähigen Aufwendungen.

Förderfähige Projekte

Förderfähige FuE-Vorhaben können dabei nicht nur in der klassischen Grundlagenforschung, sondern auch in der industriellen Forschung oder experimentelle Entwicklung angesiedelt sein. Ein Vorhaben muss letztendlich Neuartigkeit aufweisen und vor allem schöpferisch orientiert, in seinem Ausgang ungewiss sowie mit Blick auf die resultierende Lösung replizierbar sein – Das möchten wir für Sie und Ihre Projekte prüfen.

Bis zu 1 Million Euro Forschungszulage pro Jahr (2020-2023)

Bis zu 3.5 Million Euro Forschungszulage pro Jahr (ab 2024)

Bis zu 4.2 Millionen Euro Forschungszulage pro Jahr (ab 2026)

Im Rahmen der Forschungszulage lassen sich interne Personalkosten (inkl. Zukunftssicherung), die anteilig auf Ihre F&E-Tätigkeiten entfallen sowie gezahlte Entgelte für an Dritte vergebene Aufträge fördern, die zu Ihrer F&E beigetragen haben. Dazu lassen sich seit 2024 Abschreibungen auf Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten für F&E-relevante Wirtschaftsgüter inkludieren.

Interne F&E Personalkosten

Auftragskosten

Abschreibungen für Anschaffungen

Gemeinkosten-zuschlag (NEU)

Für Projekte ab 2026 gilt nun außerdem ein Gemeinkostenzuschlag von 20%, den Sie auf die Gesamtheit der anfallenden förderfähigen Kosten anrechnen können.