Innovationsmöglichkeiten mit der Forschungszulage

Forschungszulage

Grundsätzlich hat jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen Rechtsanspruch auf die steuerliche Förderung über die Forschungszulage, wenn es entsprechend förderfähige Forschung und Entwicklung auf eigenes Risiko und natürlich auf eigene Kosten betreibt – Vom Einzelunternehmer, über Startups und KMUs, bis hin zu Großunternehmen.

Finanzielle Vorteile

Als Zuschuss bzw. Erstattung können, unabhängig von Unternehmensgröße, abhängig vom Unternehmenstyp, bis zu 35% entstandener Projektkosten zurückgeholt werden. Letztendlich förderbar sind mit internen Angestellten durchgeführte Projekte, in Auftrag gegebene (Teil-)Projekte, Kooperationsvorhaben mit einem oder mehreren Unternehmen oder Einrichtungen – Und das auch rückwirkend für Vorhaben, die seit 2022 stattgefunden haben.

Für Vorhaben ab 2026 werden Gemein-und Betriebskosten pauschal in Höhe von 20 % der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt. Maßgeblich sind dabei 20 % der im jeweiligen Wirtschaftsjahr insgesamt angefallenen förderfähigen Aufwendungen.

Förderfähige Projekte

Förderfähige FuE-Vorhaben können dabei nicht nur in der klassischen Grundlagenforschung, sondern auch in der industriellen Forschung oder experimentelle Entwicklung angesiedelt sein. Ein Vorhaben muss letztendlich Neuartigkeit aufweisen und vor allem schöpferisch orientiert, in seinem Ausgang ungewiss sowie mit Blick auf die resultierende Lösung replizierbar sein – Das möchten wir für Sie und Ihre Projekte prüfen.

Bis zu 4,2 Millionen Euro Forschungszulage pro Jahr

Im Rahmen der Forschungszulage lassen sich interne Personalkosten (inkl. Zukunftssicherung), die anteilig auf Ihre F&E-Tätigkeiten entfallen sowie gezahlte Entgelte für an Dritte vergebene Aufträge fördern, die zu Ihrer F&E beigetragen haben. Dazu lassen sich seit 2024 Abschreibungen auf Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten für F&E-relevante Wirtschaftsgüter inkludieren.

Interne F&E Personalkosten

Auftragskosten

Abschreibungen für Anschaffungen

Gemeinkosten-zuschlag (NEU)

Für Projekte ab 2026 gilt nun außerdem ein Gemeinkostenzuschlag von 20%, den Sie auf die Gesamtheit der anfallenden förderfähigen Kosten anrechnen können.

Die Forschungszulage in zwei Schritten

Die Beantragung der Forschungszulage vollzieht sich in zwei gesonderten Schritten und über zwei Instanzen.

Definition Ihres Projektes als F&E Vorhaben

Dokumentation der förderfähigen Projektaufwendungen

Anrechnung des Förderbetrages als Steuerrückerstattung

Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Antrag auf
Forschungszulage über Ihr Finanzamt

Sind Ihre Projekte förderfähig?

Möchten Sie die Forschungszulage fundiert angehen, sind aber noch unsicher? 

Kontaktieren Sie uns und wir besprechen gemeinsam Ihre Möglichkeiten.


Forschungszulage Sander und Doll
Forschungszulage Medienpark
Forschungszulage Youknow
Forschungszulage ebootis

Haben Sie geeignete Projekte?

Gerne ermitteln Ihre Möglichkeiten mit der Forschungszulage. Planen Sie direkt eine Bestandsaufnahme mit unseren technischen Beratern.

Drohnen-Technologie
Natural Language Processing
Kunstliche Intelligenz
Internet of Things
Embedded software
Blockchain/
Distributed Ledger Technology
Konnektivität
Biometrie
Robotik
Virtual/
Augmented Reality
Industrie 4.0
Big Data

Wie können wir Ihnen helfen?

Könnten Ihre Projekte für eine Förderung infrage kommen? Kontaktieren Sie uns persönlich und unverbindlich. Wir evaluieren gemeinsam Ihre Möglichkeiten auf dem Weg zum individuell effektivsten Weg zur Forschungszulage. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht mithilfe des Kontaktformulars oder rufen Sie uns direkt an.  

Telefon

Im Büro: +49 (0)21 31 526 83 31