Prüfleitfaden der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Forschungszulage:
Prüfleitfaden der BSFZ veröffentlicht
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gibt erstmalig Einblick in ihre Bewertungsweise und veröffentlich den Leitfaden zur Prüfpraxis der steuerlichen Forschungszulage.
Dieser Leitfaden bietet allen Unternehmen, die einen Antrag auf steuerliche Förderung ihrer Aufwendungen im Rahmen von Forschung und Entwicklungstätigkeiten bzw. einen Antrag auf Bescheinigung nach § 6 Forschungszulagengesetz (FZulG) stellen wollen, einen konkreten Einblick in die Prüfungspraxis der Bescheinigungsstelle. Die Veröffentlichung soll zur Transparenz im Bescheinigungsverfahren beitragen und ist somit besonders hilfreich für alle, die eigenhändig einen Antrag über das Elster-Portal stellen wollen.
Die Forschungszulage lässt sich für Vorhaben, die seit 2020 begonnen wurden, und soll Unternehmen dazu ermutigen, mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren. Letzendlich wird die Zulage beim Finanzamt im Rahmen eines ANtrages auf (Fetsetzung der) Forschungszulage beantragen. Dafür benötigen sie aber erst einmal eine Bescheinigung der BSFZ, die die Förderfähigkeit des jeweiligen Projektes bzw. darin angefallenener bestimmter Sach- und Personalaufwendungen bestätigt.
Den Leitfaden zur Prüfpraxis finden Sie hier.
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