Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Vor allem für Personalaufwendungen, die für Ihr entwickelndes und/oder forschendes Team anfallen, können bis zu 35 % der Löhne und Gehälter inklusive steuerfreier Sozialversicherungsbeiträge auf Ihre Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet werden. Dazu kommen die Bezuschussung von in Auftrag gegebener Forschung und Entwicklung, sowie die Förderung von Eigenleistungen von (Mit-) Unternehmern.

Was bietet die Forschungszulage finanziell?

Vor allem für Personalaufwendungen, die für Ihr entwickelndes und/oder forschendes Team anfallen, können bis zu 35 % der Löhne und Gehälter inklusive Sozialversicherungsbeiträge auf Ihre Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet werden. Dazu kommen die Bezuschussung von in Auftrag gegebener Forschung und Entwicklung, Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie die Förderung von Eigenleistungen von (Mit-) Unternehmern.

Das gilt auch für Unternehmen in Investitions- bzw. Verlustphasen, also auch wenn keine Gewinne erwirtschaftet werden. Das macht die Forschungszulage ebenso interessant für Start-Ups. Ob Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften, inländischer Standort oder Personengesellschaften. Grundsätzlich bietet die Forschungszulage Möglichkeiten der Förderung für jedes in Deutschland aktive Unternehmen.

Welche Projekte sind förderfähig?

Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, das in innovative Projekt zu investieren plant oder in den vergangenen Jahren, sprich seit 2020, in Vorhaben der Forschung & Entwicklung investiert hat, sollte einen genaueren Blick auf die Forschungszulage werfen.

Ohne Wettbewerbsprinzip, Erfolgs- oder Veröffentlichungspflichten bietet die Forschungszulage Rechtsanspruch auf Förderung, wenn entsprechend qualifizierte Projekte identifizierbar sind.

Auf Grundlage der AGVO-Definitionen werden Vorhaben der Forschung & Entwicklung gefördert, die in eine der Kategorien von Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung fallen (§2 FzulG) :

Grundlagen-forschung

Industrielle Forschung

Experimentelle Entwicklung

Fällt ihr Vorhaben in eine dieser Kategorien und erfüllt untenstehende Kriterien, spielt es keine Rolle, ob dieses in Eigenregie, als Kooperationsprojekt oder in Form von Auftragsforschung durchgeführt wird. Zu beachten ist, dass letztere jedoch keine eigenbetriebliche und damit förderbare Forschung für den Auftragnehmer darstellt.

Sind Ihre Projekte förderfähig?

Möchten Sie die Forschungszulage fundiert angehen, sind aber noch unsicher? 

Kontaktieren Sie uns und wir besprechen gemeinsam Ihre Möglichkeiten.


Forschungsförderung
speziell für High Tech Projekte

Ihr Unternehmen beschäftigt sich mit F&E im Rahmen von Künstlicher Intelligenz, Industrie 4.0, IoT, Machine Learning oder ähnlichen Projekten?

Dann lassen Sie uns die Möglichkeiten zur Beantragung der Forschungszulage besprechen und prüfen.

Venderion hat die nötige Erfahrung, Ihre F&E-Aktivitäten zu erkennen und zu verstehen. Wir verfügen über das (IT-) Know-how, um den gesamten Prozess der Beantragung der Förderung Ihrer F&E-Projekte zu übernehmen.

Unser Prinzip dabei ist „No Cure No Pay“. Bei erfolglosem Antrag entstehen Ihnen keine Kosten. Wir profitieren gemeinsam oder gar nicht!

Haben Sie geeignete Projekte?

Gerne ermitteln Ihre Möglichkeiten mit der Forschungszulage. Planen Sie direkt eine Bestandsaufnahme mit unseren technischen Beratern.

Drohnen-Technologie
Natural Language Processing
Kunstliche Intelligenz
Internet of Things
Embedded software
Blockchain/
Distributed Ledger Technology
Konnektivität
Biometrie
Robotik
Virtual/
Augmented Reality
Industrie 4.0
Big Data

Wie können wir Ihnen helfen?

Könnten Ihre Projekte für eine Förderung infrage kommen? Kontaktieren Sie uns persönlich und unverbindlich. Wir evaluieren gemeinsam Ihre Möglichkeiten auf dem Weg zum individuell effektivsten Weg zur Forschungszulage. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht mithilfe des Kontaktformulars oder rufen Sie uns direkt an.  

Telefon

Im Büro: +49 (0)21 31 526 83 31