Erste Deadline für die Forschungszulage

Jetzt oder nie für das Jahr 2020 noch Projekte beantragen

Die Forschungszulage: Anreiz für innovative und riskante Projekte in Deutschland seit 2020
Die Forschungszulage ist eine seit einigen Jahren in Deutschland aktive Fördermaßnahme, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern. Zum ersten Mal seit ihrer Einführung nähert sich nun eine wichtige Frist, die Unternehmen beachten müssen.


Ihr größter Vorteil: Rückwirkende Beantragung möglich

Einer der großen Vorteile der Forschungszulage besteht darin, dass Unternehmen sie rückwirkend beantragen können. Das bedeutet, dass auch für bereits durchgeführte Innovationsprojekte Fördermittel beantragt werden können. Für Projekte, die 2020 begonnen haben, steht jedoch eine entscheidende Frist bevor: Bis Ende 2024 muss der zweite Schritt des Antragsverfahrens, die Antragstellung beim Finanzamt, abgeschlossen sein.

Das zweistufige Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Forschungszulage verläuft in zwei Schritten. Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einzureichen. Dieser Schritt ist ein wesentlicher Teil des Verfahrens und hat eine Bearbeitungszeit von etwa drei Monaten. Nach Erhalt des Grundlagenbescheides der BSFZ kann der zweite Schritt, die eigentliche Antragstellung beim Finanzamt, erfolgen. Das Finanzamt legt dann auf Grundlage der eingereichten Projektdokumentation die Höhe der Förderung im Rahmen eines Festsetzungsbescheides fest.

Warum diese Frist wichtig ist

Für Unternehmen, die ihre Innovationsprojekte aus dem Jahr 2020 rückwirkend beantragen möchten, ist es wichtig zu wissen, dass die effektive Frist für die Antragstellung realistisch aber optimistisch gerechnet bereits im August und allerspätestens Anfang September 2024 liegt. In diesem Monat muss der Antrag bei der BSFZ eingereicht sein, um die Frist im Dezember einzuhalten. Unternehmen, die hier zu spät dran sind, riskieren, wertvolle Fördergelder zu verlieren.

Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass betroffene Unternehmen jetzt handeln. Eine detaillierte und vollständige Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden, der erbrachten Leistungen aller Beteiligten und der durchgeführten Aufgaben ist entscheidend für den Erfolg des Antrags.

Nutzen Sie Ihre Chance

Hat Ihr Unternehmen 2020 in Innovationsprojekte wie die Realisierung von Prototypen, die Entwicklung von Prototypen oder andere Formen der Forschung und Entwicklung investiert? Dann verpassen Sie nicht diese Chance und beantragen Sie so schnell wie möglich die Forschungszulage. Sie können dies selbst tun oder mit Unterstützung eines spezialisierten Partners.

Bei Venderion verstehen wir die Komplexität des Antragsverfahrens und stehen Ihnen zur Seite, um Sie dabei zu unterstützen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um zu besprechen, wie wir Ihnen helfen können, diese Förderung für Ihre Innovationsprojekte zu sichern.

Gemeinsam dafür sorgen, dass Ihnen keine Chancen auf Forschungszulage entgehen!

Lassen Sie uns prüfen, ob Ihre Projekte förderfähig sind


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Die professionelle und unkomplizierte Beratung von Venderion hat zu einem erfolgreichen Antrag auf Forschungszulage geführt! Venderion hat die eigene Expertise unter Beweis gestellt und uns tatkräftig unterstützt. Man versteht unsere Projekte und war effizient in der Lage, unsere Projekte in erfolgreiche Anträge zu verwandeln, ohne dass wir dabei Kompromisse machen mussten.

Kathrin Willems, Geschäftsführerin