Änderungen im Forschungszulagengesetz per Referentenentwurf angekündigt

Ab dem 1. Januar 2024 erweitert das neue Forschungszulagengesetz (FZulG) die Fördermöglichkeiten für Forschung und Entwicklung erheblich durch höhere Förderquoten, erweiterte Förderfähigkeit von Investitionen und eine verdreifachte maximale Bemessungsgrundlage.

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Gute Nachrichten für Unternehmen, die intensiv und langfristig in Forschung und Entwicklung investieren und die Forschungszulage nach FzulG auf dem Schirm haben oder das noch vorhaben! Ab dem 1. Januar 2024 sind signifikante Änderungen im Forschungszulagengesetz per Referentenentwurf angekündigt, die die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung für FuE-Projekte erheblich erweitern.

  • Investitionen in projektzuzuordnende Ressourcen: Zukünftig werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eigenbetrieblich verwendet werden und für das Projekt unerlässlich sind, förderfähig sein. Dies umfasst Maschinen, Werkzeuge und mehr.
  • Erhöhung der Förderung für Auftragskosten: Der förderfähige Anteil von Aufwendungen für Auftragsforschung werden von 60% auf 70% angehoben, was effektiv einer erhöhten Förderrate von 17,5% statt 15% auf diese entspricht.
  • Neue maximale Bemessungsgrundlage: Die Obergrenze für förderfähige Aufwendungen wird von 4 auf 12 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Unternehmen, vor allem jene als Teil größerer Unternehmensverbünde, können somit eine erheblich höhere finanzielle Unterstützung für ihre FuE-Projekte erhalten.

Diese Änderungen sind ein erheblicher Anreiz für Unternehmen und Unternehmensgruppen, die sonst von der maximalen Bemessungsgrundlage von vier Millionen limitiert wurden, sich die Forschungszulage genauer anzusehen und diese fundiert sowie regelmäßig anzugehen. Weiterhin sollten jedoch alle Unternehmen, vom Einzelunternehmen über unseren innovationsstarken Mittelstand bis hin zum Großkonzern, die Gelegenheit nutzen, ihre FuE-Bemühungen zu intensivieren und von den erweiterten Fördermöglichkeiten zu profitieren.

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Seit 2009 unterstützt Venderion erfolgreich niederländische Softwareunternehmen bei der Beantragung der WBSO-Subvention. Im Jahr 2020 führte Deutschland mit der Forschungszulage eine neue steuerliche Förderung für Innovationen ein. Venderion hat sein Fachwissen sofort genutzt, um auch deutsche Unternehmen dabei zu unterstützen, diese Regelung optimal zu nutzen. Ob in den Niederlanden oder in Deutschland – Venderion steht bereit, um Unternehmen bei der Verwirklichung ihrer Innovationsziele zu begleiten.

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