Die Voraussetzungen
Was Ihr Unternehmen mitbringen muss
Das Forschungszulagengesetz (FzulG) legt klare Kriterien für die Bescheinigung von F&E-Vorhaben fest. Für eine positive Rückmeldung von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist eine präzise Beschreibung Ihres Projekts essentiell.
Welche Tätigkeiten sind zur Förderung berechtigt?
Auf Grundlage der AGVO werden Vorhaben der Forschung & Entwicklung gefördert, die in eine der Kategorien von Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung fallen (§2 FzulG):
Grundlagenforschung
Grundlagenforschung umfasst experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dienen, ohne dass eine unmittelbare kommerzielle Anwendung angestrebt wird.
Industrielle Forschung
Planmäßige Forschung mit dem Ziel, neues Wissen und neue Fähigkeiten für die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu gewinnen. Das schließt auch die Entwicklung von Prototypen und Teilen komplexer Systeme ein.
Experimentelle Entwicklung
Experimentelle Entwicklung umfasst den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren.
Fällt Ihr Vorhaben in eine dieser Kategorien und erfüllt die untenstehenden Kriterien, ist es unerheblich, ob es in Eigenregie, als Kooperationsprojekt oder als Auftragsforschung durchgeführt wird. Beachten Sie jedoch, dass Auftragsforschung keine eigenbetriebliche und somit förderbare Forschung für den Auftragnehmer darstellt.
Kriterien für F&E
Im FzulG wird Forschung & Entwicklung (F&E) definiert als „schöpferische und systematische Arbeit zur Erweiterung des Wissensstandes (…) und zur Entwicklung neuer Anwendungen auf Basis des vorhandenen Wissens“.
Folgende Kriterien werden demnach zugrunde gelegt und geprüft:
Neuartigkeit
Erfüllt
Der Stand der Technik war nicht ausreichend, um das Vorhaben in der geplanten Form umzusetzen.
Zwar existieren einzelne technische Ansätze, jedoch war keine bestehende Lösung verfügbar, die die spezifischen Anforderungen des Projekts vollständig erfüllen konnte.
Die Umsetzung erforderte daher eigene Entwicklungsleistungen, konzeptionelle Anpassungen sowie technische Neuentwicklungen, um die angestrebte Funktionalität zu realisieren.
Nicht erfüllt
Das Produkt wurde eigenständig entwickelt und ist in dieser konkreten Ausprägung derzeit nicht am Markt verfügbar.
Die technische Umsetzung basierte jedoch vollständig auf dem bestehenden Stand der Technik. Es waren keine neuen technischen Erkenntnisse oder methodischen Entwicklungen erforderlich, um das Vorhaben zu realisieren.
Fazit
Entscheidend ist nicht, ob es das Produkt in dieser Form bereits auf dem Markt gibt, sondern ob für die angestrebte Lösung eine hinreichende technische Referenz oder eine bestehende Umsetzungsgrundlage verfügbar war. Das Projekt ging über den bekannten Stand der Technik hinaus und erforderte eigenständige konzeptionelle und technische Entwicklungen.
Der Weg wird gefördert, nicht unbedingt das Ziel
Unwägbarkeit
Erfüllt
Unwägbarkeit – aus der Neuartigkeit resultierend!
Die technische Unwägbarkeit ergab sich unmittelbar aus der Neuartigkeit des Vorhabens.
Da keine bestehende Lösung oder konkrete technische Anleitung als Referenz herangezogen werden konnte, war unklar, ob und wie die definierten technischen Ziele erreichbar sind.
Nicht erfüllt
Keine Unwägbarkeit liegt vor bei wirtschaftlichen Risiken (Markt, Nutzer, Finanzierung), organisatorischen Unsicherheiten (Zeit, Personal, Ressourcen), rechtlichen Fragestellungen (Datenschutz, Zulassung) oder routinemäßiger Umsetzung bekannter Technologien.
Fazit
Aus dieser Neuartigkeit resultierte eine technologische Ungewissheit hinsichtlich der konkreten Realisierbarkeit der definierten technischen Ziele.
Zentrale Fragestellungen mussten experimentell geklärt und iterativ validiert werden; zu Projektbeginn war nicht absehbar, ob die definierten technischen Ziele erreicht werden konnten
Planmäßigkeit
Erfüllt
Das Vorhaben wurde systematisch geplant und anhand klar definierter, aufeinander aufbauender Arbeitsschritte durchgeführt.
Die Entwicklung erfolgte entlang eines strukturierten Projektplans mit definierten Zielsetzungen, Meilensteinen und methodischem Vorgehen. Ergebnisse wurden dokumentiert, bewertet und dienten als Grundlage für nachfolgende Entwicklungsschritte.
Auch aufgetretene Fehlversuche oder notwendige Anpassungen erfolgten innerhalb dieses geplanten methodischen Rahmens und wurden systematisch ausgewertet.
Nicht erfüllt
Die Umsetzung verlief ausschließlich nach bekannten Verfahren und erforderte keine systematische experimentelle Untersuchung.
Fazit
Die Umsetzung erfolgte systematisch und methodisch geplant. Das Vorhaben wurde anhand klar strukturierter, aufeinander aufbauender Arbeitsschritte durchgeführt.
Ergebnisse wurden dokumentiert, bewertet und als Grundlage für weitere Entwicklungsschritte genutzt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Könnten Ihre Projekte für eine Förderung infrage kommen? Kontaktieren Sie uns persönlich und unverbindlich. Gemeinsam bewerten wir Ihre Möglichkeiten und ermitteln den für Sie optimalen Weg zur Forschungszulage. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht mithilfe des Kontaktformulars oder rufen Sie uns direkt an.
Anruf
Im Büro: +49 (0)21 31 526 83 31