Forschungszulage 2026

Alle Änderungen und neuen Regelungen im Überblick

Zum 1. Januar 2026 treten wesentliche Änderungen bei der deutschen Forschungszulage in Kraft. Diese Anpassungen sind Teil des sogenannten steuerlichen Investitionssofortprogramms und sollen Unternehmen stärker zu Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) motivieren.

Auf dieser Seite finden Sie einen übersichtlichen und strukturierten Überblick über alle relevanten Neuerungen ab 2026, basierend auf Informationen der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Forschungszulage 2026: Alle Änderungen verständlich erklärt

Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage

Die maximale Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wird angehoben:

  • Bis einschließlich 2025: maximal 10 Mio. € förderfähige FuE-Kosten pro Jahr
  • Ab 1. Januar 2026: maximal 12 Mio. € pro Jahr

Was bedeutet das konkret?

Durch die Erhöhung können Unternehmen eine deutlich höhere Forschungszulage erhalten:

  • Nicht-KMU: bis zu ca. 3 Mio. € pro Jahr
  • KMU (35 %-Fördersatz): bis zu ca. 4,2 Mio. € pro Jahr

Besonders profitieren Unternehmen mit größeren oder mehreren parallelen FuE-Projekten.

Einführung einer Gemeinkostenpauschale von 20 %

Eine der wichtigsten Neuerungen ab 2026 ist die Einführung einer pauschalen Berücksichtigung von Gemeinkosten:

  • Ab 2026 können 20 % zusätzliche indirekte Kosten geltend gemacht werden
  • Die Pauschale wird auf Basis der übrigen förderfähigen FuE-Kosten berechnet
  • Ein gesonderter Nachweis der Gemeinkosten ist nicht erforderlich

Vorteil für Unternehmen

Indirekte Kosten wie IT-Infrastruktur, Verwaltung oder Projektkoordination können nun einfacher berücksichtigt werden. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

Erhöhte Vergütung für Eigenleistungen

Die pauschale Bewertung von Eigenleistungen (z. B. durch Unternehmer, Gesellschafter oder Einzelunternehmer) wird angehoben:

  • Bis einschließlich 2025: 70 € pro Stunde
  • Ab 2026: 100 € pro Stunde

Rahmenbedingungen:

  • Maximal 40 Stunden pro Woche
  • Nur für tatsächlich geleistete FuE-Tätigkeiten

Besonders relevant für:

  • Start-ups
  • Einzelunternehmen
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Technische Gründer ohne klassische Gehaltsstruktur
Übergangsregelungen und Zeiträume

Welche maximale Bemessungsgrundlage gilt, hängt vom Entstehungszeitraum der FuE-Kosten ab:

  • Bis 30. Juni 2020 → max. 2 Mio. €
  • 1. Juli 2020 – 27. März 2024 → max. 4 Mio. €
  • 28. März 2024 – 31. Dezember 2025 → max. 10 Mio. €
  • Ab 1. Januar 2026 → max. 12 Mio. €

Dies ist insbesondere bei mehrjährigen FuE-Projekten relevant.

Übersicht: Änderungen der Forschungszulage ab 2026

Regelungsbereich

Maximale Bemessungsgrundlage

Gemeinkosten

Eigenleistungen

Max. Vorteil für KMU

Bis 2025

10 Mio. €

Keine Pauschale

70 €/Std.

ca. 3,5 Mio. €

Ab 2026

12 Mio. €

20 % Pauschale

100 €/Std.

ca. 4,2 Mio. €

Warum die Forschungszulage ab 2026 besonders attraktiv ist

Die Änderungen ab 2026 machen die Forschungszulage:

  • Finanziell attraktiver
  • durch höhere Förderhöchstbeträge
  • Einfacher in der Anwendung durch die Gemeinkostenpauschale
  • Besser zugänglich für Start-ups und kleinere Unternehmen

Für Unternehmen, die bereits Forschung und Entwicklung betreiben oder ihre FuE-Aktivitäten ausbauen möchten, bietet 2026 erhebliche steuerliche Vorteile.

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