Forschungszulage 2026
Alle Änderungen und neuen Regelungen im Überblick
Zum 1. Januar 2026 treten wesentliche Änderungen bei der deutschen Forschungszulage in Kraft. Diese Anpassungen sind Teil des sogenannten steuerlichen Investitionssofortprogramms und sollen Unternehmen stärker zu Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) motivieren.
Auf dieser Seite finden Sie einen übersichtlichen und strukturierten Überblick über alle relevanten Neuerungen ab 2026, basierend auf Informationen der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Forschungszulage 2026: Alle Änderungen verständlich erklärt
Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage
Die maximale Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wird angehoben:
- Bis einschließlich 2025: maximal 10 Mio. € förderfähige FuE-Kosten pro Jahr
- Ab 1. Januar 2026: maximal 12 Mio. € pro Jahr
Was bedeutet das konkret?
Durch die Erhöhung können Unternehmen eine deutlich höhere Forschungszulage erhalten:
- Nicht-KMU: bis zu ca. 3 Mio. € pro Jahr
- KMU (35 %-Fördersatz): bis zu ca. 4,2 Mio. € pro Jahr
Besonders profitieren Unternehmen mit größeren oder mehreren parallelen FuE-Projekten.
Einführung einer Gemeinkostenpauschale von 20 %
Eine der wichtigsten Neuerungen ab 2026 ist die Einführung einer pauschalen Berücksichtigung von Gemeinkosten:
- Ab 2026 können 20 % zusätzliche indirekte Kosten geltend gemacht werden
- Die Pauschale wird auf Basis der übrigen förderfähigen FuE-Kosten berechnet
- Ein gesonderter Nachweis der Gemeinkosten ist nicht erforderlich
Vorteil für Unternehmen
Indirekte Kosten wie IT-Infrastruktur, Verwaltung oder Projektkoordination können nun einfacher berücksichtigt werden. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
Erhöhte Vergütung für Eigenleistungen
Die pauschale Bewertung von Eigenleistungen (z. B. durch Unternehmer, Gesellschafter oder Einzelunternehmer) wird angehoben:
- Bis einschließlich 2025: 70 € pro Stunde
- Ab 2026: 100 € pro Stunde
Rahmenbedingungen:
- Maximal 40 Stunden pro Woche
- Nur für tatsächlich geleistete FuE-Tätigkeiten
Besonders relevant für:
- Start-ups
- Einzelunternehmen
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Technische Gründer ohne klassische Gehaltsstruktur
Übergangsregelungen und Zeiträume
Welche maximale Bemessungsgrundlage gilt, hängt vom Entstehungszeitraum der FuE-Kosten ab:
- Bis 30. Juni 2020 → max. 2 Mio. €
- 1. Juli 2020 – 27. März 2024 → max. 4 Mio. €
- 28. März 2024 – 31. Dezember 2025 → max. 10 Mio. €
- Ab 1. Januar 2026 → max. 12 Mio. €
Dies ist insbesondere bei mehrjährigen FuE-Projekten relevant.
Übersicht: Änderungen der Forschungszulage ab 2026
Regelungsbereich
Maximale Bemessungsgrundlage
Gemeinkosten
Eigenleistungen
Max. Vorteil für KMU
Bis 2025
10 Mio. €
Keine Pauschale
70 €/Std.
ca. 3,5 Mio. €
Ab 2026
12 Mio. €
20 % Pauschale
100 €/Std.
ca. 4,2 Mio. €
Warum die Forschungszulage ab 2026 besonders attraktiv ist
Die Änderungen ab 2026 machen die Forschungszulage:
- Finanziell attraktiver
- durch höhere Förderhöchstbeträge
- Einfacher in der Anwendung durch die Gemeinkostenpauschale
- Besser zugänglich für Start-ups und kleinere Unternehmen
Für Unternehmen, die bereits Forschung und Entwicklung betreiben oder ihre FuE-Aktivitäten ausbauen möchten, bietet 2026 erhebliche steuerliche Vorteile.
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